Info-Abend

Kostenloser Info-Abend
für Paare mit Kinderwunsch

Do. 24. Mai 2012, 19.00 Uhr
Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz
Krankenhausstr. 26–30,
4020 Linz

Rechtliche Grundlagen

Bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden, möchten wir Sie über einige rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen informieren, die für Sie von Interesse sind.

  • Nach dem geltenden Österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz (275. Bundesgesetz) von 1992 ist die künstliche Befruchtung außerhalb des Frauenkörpers nur Ehepaaren bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Paaren erlaubt.
  • Sollten Sie nicht verheiratet sein, ist es daher unbedingt notwendig, eine notarielle oder richterliche Bewilligung einzuholen. Dies ist bei einem Notar bzw. einer Notarin oder im für Sie zuständigen Bezirksgericht möglich. Ein Auszug aus dem Bundesgesetzblatt wird Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs ausgehändigt. Dieser sollte einem Notar bzw. einer Notarin oder dem Bezirksrichter bzw. der Bezirksrichterin übergeben werden. Die Bewilligung wird praktisch immer gewährt.
  • Insemination – die Einführung des Samens in die Gebärmutter – ist mit dem Samen des Partners oder eines Dritten erlaubt. Die heterologe Insemination (Befruchtung einer Eizelle im Körper der Frau mit Fremdsamen) wird nur nach eingehendem Gespräch mit dem Paar durchgeführt. Die Spender sind maximal 35 Jahre alt und müssen sich umfangreichen Tests zur körperlichen und geistigen Gesundheit unterziehen, bevor sie als Spender zugelassen werden. Sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. In Österreich dürfen maximal drei verschiedene Frauen vom gleichen Samenspender schwanger werden. Die Spende erfolgt halbanonym, d. h., in der Samenbank liegen sämtliche Daten des Spenders inklusive Name auf. Es haben jedoch weder die Eltern das Recht, die Daten des Spenders zu erhalten, noch erfährt der Spender, an wen seine Samenspende gegangen ist. Das Kind hat ab 14 Jahren das Recht, den Namen seines biologischen Vaters zu erfahren. Allerdings haben weder das Kind noch der Spender irgendwelche Ansprüche.
  • In-vitro-Fertilisation mit einem anderen Samen als dem des Partners ist derzeit nicht erlaubt.
  • Eizellenspende, Embryospende, Leihmutterschaft und genetische Präimplantations-Diagnostik sind in Österreich derzeit ebenfalls verboten. Bei der genetischen Präimplantations-Diagnostik wird der bei einer künstlichen Befruchtung entstehende Embryo auf krankhaft veränderte Gene getestet und nur „gesunde“ Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt.
  • Nach internen Richtlinien der Österreichischen IVF-Gesellschaft sollten maximal drei befruchtete und geteilte Eizellen („Embryonen“) pro Versuch in die Gebärmutter transferiert werden.