Folgen der Eizellentnahme
Die ultraschallgezielte Punktion ist im Vergleich zur Bauchspiegelung der kleinere Eingriff. Da sich der Gynäkologe bzw. die Gynäkologin dabei auf das Ultraschallbild verlassen muss, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass die Punktionsnadel unter ungünstigen Bedingungen den Darm, Blutgefäße oder die Harnwege verletzen kann. Sollte es zu einer Gefäßverletzung kommen und eine Blutung in den Bauchraum nicht auszuschließen sein, ist ein operativer Eingriff unumgänglich.
Trotz aller Vorsicht lassen sich bei beiden Methoden Infektionen im Bauchraum nicht völlig ausschließen. Sie können eine stationäre Behandlung erforderlich machen. Eine Antibiotikagabe bzw. ein nochmaliger operativer Eingriff wäre dann erforderlich.
Sowohl bei Infektionen als auch bei Blutungen wird zunächst eine Bauchspiegelung durchgeführt. In Ausnahmefällen ist jedoch ein Bauchschnitt (Laparotomie) unumgänglich, wobei hauptsächlich ein so genannter Bikini-Schnitt (Querschnitt im Schamhaarbereich) gewählt werden würde. Nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Indikation müsste ein Längsschnitt bis zum Nabel (mediane Unterbauchlaparotomie) durchgeführt werden.
Diese Komplikationen treten jedoch extrem selten auf.

